Wärmepumpen-Service
Was wir installieren und warten.
AnsehenDen Förderantrag übernehmen wir für Sie – inklusive Berechnung der Förderhöhe und Wegleitung.
Der Kanton St. Gallen fördert den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch eine Wärmepumpe in bestehenden Wohnbauten. Geeignet sind Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen. Die genaue Förderhöhe berechnen wir – den Antrag übernehmen wir.
Wir prüfen die aktuelle Anlage und schlagen die passende Wärmepumpen-Lösung vor.
Wir berechnen den voraussichtlichen Förderbetrag und integrieren ihn in die Offerte.
Wir stellen den Förderantrag beim Kanton St. Gallen – Sie unterzeichnen.
Sobald die Förderzusage da ist, planen wir die Installation und führen aus.
Hoval-geschult, MT1-2-zertifiziert · 9 Jahre Branchenerfahrung am Walensee · Stand: Juli 2026
Die genaue Förderhöhe hängt vom Wärmepumpen-Typ (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser) und der Energie-Klassifizierung des Hauses ab. Im konkreten Fall berechnen wir die Förderhöhe als Teil der Offerte.
Förderfähig ist der Ersatz einer bestehenden Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Luft/Wasser-, Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe in einem bestehenden Wohnbau. Das Gerät muss als förderfähiges Modell beim Kanton zugelassen sein – wir wählen passende Modelle aus.
VOR der Installation. Der Antrag muss vor Auftragsvergabe bzw. vor Bestellung der Anlage eingereicht und vom Kanton genehmigt sein. Wir übernehmen das für Sie.
Typischerweise 4–8 Wochen vom Einreichen bis zur Zusage. Bei vollständigen Unterlagen oft schneller.
Ja. Die Investitionskosten in eine energieeffiziente Heizung sind in der Schweiz steuerlich abzugsfähig (auf Bundes- und auf Kantonsebene). Die Förderung reduziert den Restbetrag, der dann steuerlich geltend gemacht werden kann.
Kontakt
Schreiben Sie uns kurz oder rufen Sie direkt an. Wir melden uns innert 24 Stunden mit einem Termin-Vorschlag.